Die VDI - Richtlinie 6022 spezifiziert den Umfang der notwendigen Arbeiten zur Wartung und Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen mit und ohne Befeuchtungskammer. Für beide Tätigkeiten ist ein Kurs mit abschliessender Prüfung zu absolvieren. Hygienische Inspektionen an derartigen Anlagen dürfen dabei nur von Ingenieuren, Technikern und Meistern mit abgelegter Prüfung durchgeführt werden.
Zu einer Hygieneinspektion gehört eine Begehung der Anlage und der von ihr versorgten Räume unter Miteinbeziehung des zuständigen Betriebsarztes sowie der Personalvertretung hinsichtlich auftretender Mängel. Während der Inspektion werden die physikalischen Klimaparameter (Temperatur, Feuchte, Luftgeschwindigkeit) an repräsentativen Stellen der Raumlufttechnische Anlage und in den versorgten Räumen gemessen. Bei Anlagen mit Befeuchtungskammer erfolgt eine Kontrolle des Gesamtkeimgehaltes an Legionellen. Einige Räume werden auf den Sporenausstoss (Schimmelsporen) und der Gesamtkeimzahl der Anlage gemessen.
Der Filterzustand ist, für eine gut funktionierende und keimarm arbeitende Raumlufttechnische Anlage, sehr wichtig. Filter müssen regelmässig ausgewechselt und kontrolliert werden. Im Zuge der Inspektion werden deshalb entsprechende Proben von den Filtern genommen, um ihren Keimgehalt an Bakterien und Schimmelsporen zu prüfen.
An mehreren Stellen der Zentrale werden Proben genommen, die anschliessend mikrobiologisch angezüchtet und bestimmt werden. Kühldecken fallen ebenfalls unter die Vorschrift der VDI - Norm 6022 und werden als raumlufttechnische Anlage gesehen. Somit sind sie im gleichen Turnus wie Klimaanlagen zu prüfen.
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