|
 |
Unternehmen
AGB
|
§1 |
Allgemeines |
§2 |
Vertragsschluß |
§3 |
Preise und
Zahlungsbedingungen |
§4 |
Widerrufsrecht |
§5 |
Lieferung,
Lieferzeiten |
§6 |
Eigentumsvorbehalt |
§7 |
Untersuchungs-
und Rügepflichten des Kunden |
§8 |
Gewährleistung |
§9 |
Datenspeicherung |
§10 |
Aufrechnung |
§11 |
Sonstiges |
 |
§1 Allgemeines |
1. Alle Lieferungen und Leistungen der UVitt GmbH erfolgen
ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
2. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie
zwischen der UVitt GmbH und dem Kunden schriftlich vereinbart worden
sind.
|
 |
§2 Vertragsschluß |
1. Sämtliche Angebote der UVitt GmbH im Internet stellen
eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei der UVitt GmbH
Waren zu bestellen. Durch die Bestellung der gewünschten Waren
im Internet, per E-Mail, Telefon, Telefax oder auf dem Postweg gibt
der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluß eines Kaufvertrages
ab. Das Angebot ist spätestens verbindlich, wenn es die jeweilige
Schnittstelle zur UVitt GmbH passiert hat.
2. Bei Angeboten, die im elektronischen Geschäftsverkehr
abgegeben werden, bestätigt die UVitt GmbH den Zugang des Angebotes
unverzüglich auf elektronischem Wege.
3.UVitt GmbH ist berechtigt, das Angebot des Kunden
innerhalb eines Zeitraumes von 7 Kalendertagen durch Übermittlung
einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung kann
insbesondere auch durch Übermittlung einer E-Mail erfolgen. Nach
fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.
|
 |
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen |
1. Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils
gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer ab Betriebssitz der Firma UVitt GmbH.
Kosten für Transporte, Verpackung oder Versicherung werden gesondert
berechnet.
2. Zahlungen erfolgen entweder per Nachnahme oder gegen Vorkasse.
Bestellungen aus dem Ausland werden nur gegen Vorkasse angenommen
und abgewickelt.
3. Mit etwaigen Aktualisierungen der Internet-Seiten der Firma
UVitt GmbH "www.UVitt GmbH.de" werden alle früheren Preise und sonstigen
Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist ausschließlich die zum
Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Internet-Seiten.

|
 |
§ 4 Widerrufsrecht |
1. Der Kunde hat innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der
Ware das Recht, seine Willenserklärung auf Abgabe der Bestellung
zu widerrufen. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich.
Der Widerruf hat schriftlich oder auf einem anderweitigen dauerhaften
Datenträger (z. B. Telefax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der
bestellten Ware an
UVitt GmbH, Hohenbuchauring 2, 65388 Schlangenbad,
zu erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs. Im Falle eines Widerrufs ist der Kunde verpflichtet,
bereits erhaltene Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
einer Frist von 7 Tagen an die Firma UVitt GmbH zurückzusenden. Die Rücksendung
der Ware im Fall des Widerrufs geschieht auf Kosten der Firma UVitt GmbH,
wenn der Wert der Bestellung über 40 EURO liegt oder eine andere
als die bestellte Ware geliefert wurde.
Die Versandkosten (Hinsendekosten) im Falle eines Widerrufs trägt
der Kunde.
Nach fristgerechtem Eingang des Widerrufs ist UVitt GmbH verpflichtet,
nach Wahl des Kunden die Ware umzutauschen oder den Kaufpreis zurückzuerstatten.
2. Sofern der Kunde die Verschlechterung, den Untergang oder
eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe der Ware zu vertreten
hat, ist er gegenüber UVitt GmbH zum Ersatz der Wertminderung
oder des entstandenen Schadens verpflichtet.
3. Ein Rückgaberecht nach § 4 Ziffer. 1 besteht insbesondere
nicht in den folgenden Fällen:
- Bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt
werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten
sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung
geeignet sind;
- Bei der Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger
vom Kunden oder einem Dritten entsiegelt worden sind.

|
 |
§ 5 Lieferung, Lieferzeiten |
1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Firma UVitt GmbH.
2. Die Firma UVitt GmbH bemüht sich um schnellstmögliche Lieferung.
3. Jede Lieferung steht unter dem Vorbehalt, daß UVitt GmbH
selbst rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert wird. Wird die
Firma UVitt GmbHH selbst nicht beliefert, obwohl UVitt GmbH bei zuverlässigen
Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, wird
UVitt GmbH von der Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurücktreten.
UVitt GmbH ist verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit
der Leistung unverzüglich zu unterrichten, und wird jede schon erbrachte
Gegenleistung des Kunden unverzüglich erstatten.
4. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist
auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbarer Hindernisse oder
sonstige von der Firma UVitt GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen
ist, wird die Frist angemessen verlängert. UVitt GmbH wird den
Kunden über einen solchen Fall umgehend unterrichten.
5. Dauern die behindernden Umstände im Sinne des § 5 Ziffer
4 vier Wochen nach Vertragsschluß immer noch an, kann jede Seite
vom Vertrag zurücktreten.
6. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den
in § 5 Ziffer 5 genannten Gründen ist der Kunde berechtigt, schriftlich
eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und
nach deren erfolglosen Ablauf hinsichtlich der entsprechenden Lieferung
oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.

|
 |
§ 6 Eigentumsvorbehalt |
1. Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum
der Firma UVitt GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung
ihr gegen den Kunden zustehender Ansprüche.
2. Während dieser Zeit dürfen die Gegenstände weder weiter
veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt, noch innerhalb
der Gewährleistungspflicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden.
3. Der Kunde darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt
besteht, Waren oder aus diesen hergestellte Sachen ohne Zustimmung
UVitt GmbH`s weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Abschlüsse
von Finanzierungsverträgen (z.B. Leasing), die die Übereignung der
Vorbehaltsrechte der Firma UVitt GmbH einschließen, bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung der Firma UVitt GmbH, sofern nicht der Vertrag
das Finanzierungsinstitut verpflichtet, den der Firma UVitt GmbH zustehenden
Kaufpreisanteil unmittelbar an diese zu zahlen.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere
bei Zahlungsverzug, ist UVitt GmbH in den Grenzen der §§ 503
Abs. 2, 498 Abs. 1 BGB zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware
berechtigt.

|
 |
§ 7 Untersuchungs-
und Rügepflichten des Kunden |
1. Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf
Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen.
2. Im Falle offensichtlicher Mängel müssen diese innerhalb
von zehn Tagen nach Entdeckung schriftlich oder durch E-Mail bei
der Firma UVitt GmbH gemeldet werden. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung
gemäß § 8 für diese Mängel.
3. Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung
oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde dies sofort beim Spediteur/Frachtdienst
zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Zudem ist unverzüglich
mit UVitt GmbH unter Anzeige der Schäden Kontakt aufzunehmen.
4. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdecken der
Firma UVitt GmbH zu melden.

|
 |
§ 8 Gewährleistung |
1. UVitt GmbH haftet für Sachmängel nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
2. Auch im übrigen haftet UVitt GmbH nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der
Schaden unter das Produkthaftungsgesetz fällt oder auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht.
3. Soweit die Haftung der Firma UVitt GmbH ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Firma
UVitt GmbH.
4. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind:
- Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche
Bedienung durch den Kunden verursacht werden;
- Schäden durch höhere Gewalt z.B. Blitzschlag.

|
 |
§9 Datenspeicherung |
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes wird darauf aufmerksam
gemacht, daß die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten
mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz erarbeitet
und gespeichert werden. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt.
Sollte der Kunde Änderungen, Sperrungen oder Löschungen seiner Daten
wünschen, hat er sich zu wenden an:
UVitt GmbH, Hohenbuchauring 2, 65388 Schlangenbad.
|
 |
§ 10 Aufrechnung |
Eine Aufrechnung mit Ansprüchen der Firma UVitt GmbH ist seitens des
Kunden nur zulässig, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
oder von UVitt GmbH anerkannt worden sind.
|
 |
§ 11 Sonstiges |
1. Die Rechte des Kunden aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
2. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit
der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach sich. Die unwirksame
Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
3. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
Es gilt deutsches Recht.

|
 |

|
©2005 UVitt GmbH |
|
|
|
|