Unternehmen AGB

§1
§2
§3
§4
§5
§6
§7
§8
§9
§10
§11
§1 Allgemeines

1. Alle Lieferungen und Leistungen der UVitt GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
2. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen der UVitt GmbH und dem Kunden schriftlich vereinbart worden sind.

§2 Vertragsschluß

1. Sämtliche Angebote der UVitt GmbH im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei der UVitt GmbH Waren zu bestellen. Durch die Bestellung der gewünschten Waren im Internet, per E-Mail, Telefon, Telefax oder auf dem Postweg gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluß eines Kaufvertrages ab. Das Angebot ist spätestens verbindlich, wenn es die jeweilige Schnittstelle zur UVitt GmbH passiert hat.
2. Bei Angeboten, die im elektronischen Geschäftsverkehr abgegeben werden, bestätigt die UVitt GmbH den Zugang des Angebotes unverzüglich auf elektronischem Wege.
3.UVitt GmbH ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb eines Zeitraumes von 7 Kalendertagen durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung kann insbesondere auch durch Übermittlung einer E-Mail erfolgen. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer ab Betriebssitz der Firma UVitt GmbH. Kosten für Transporte, Verpackung oder Versicherung werden gesondert berechnet.
2. Zahlungen erfolgen entweder per Nachnahme oder gegen Vorkasse. Bestellungen aus dem Ausland werden nur gegen Vorkasse angenommen und abgewickelt.
3. Mit etwaigen Aktualisierungen der Internet-Seiten der Firma UVitt GmbH "www.UVitt GmbH.de" werden alle früheren Preise und sonstigen Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist ausschließlich die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Internet-Seiten.

§ 4 Widerrufsrecht

1. Der Kunde hat innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware das Recht, seine Willenserklärung auf Abgabe der Bestellung zu widerrufen. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich. Der Widerruf hat schriftlich oder auf einem anderweitigen dauerhaften Datenträger (z. B. Telefax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der bestellten Ware an
UVitt GmbH, Hohenbuchauring 2, 65388 Schlangenbad,
zu erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Im Falle eines Widerrufs ist der Kunde verpflichtet, bereits erhaltene Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 7 Tagen an die Firma UVitt GmbH zurückzusenden. Die Rücksendung der Ware im Fall des Widerrufs geschieht auf Kosten der Firma UVitt GmbH, wenn der Wert der Bestellung über 40 EURO liegt oder eine andere als die bestellte Ware geliefert wurde.
Die Versandkosten (Hinsendekosten) im Falle eines Widerrufs trägt der Kunde.
Nach fristgerechtem Eingang des Widerrufs ist UVitt GmbH verpflichtet, nach Wahl des Kunden die Ware umzutauschen oder den Kaufpreis zurückzuerstatten.
2. Sofern der Kunde die Verschlechterung, den Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe der Ware zu vertreten hat, ist er gegenüber UVitt GmbH zum Ersatz der Wertminderung oder des entstandenen Schadens verpflichtet.
3. Ein Rückgaberecht nach § 4 Ziffer. 1 besteht insbesondere nicht in den folgenden Fällen:
- Bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind;
- Bei der Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden oder einem Dritten entsiegelt worden sind.

§ 5 Lieferung, Lieferzeiten

1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Firma UVitt GmbH.
2. Die Firma UVitt GmbH bemüht sich um schnellstmögliche Lieferung.
3. Jede Lieferung steht unter dem Vorbehalt, daß UVitt GmbH selbst rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert wird. Wird die Firma UVitt GmbHH selbst nicht beliefert, obwohl UVitt GmbH bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, wird UVitt GmbH von der Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurücktreten. UVitt GmbH ist verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten, und wird jede schon erbrachte Gegenleistung des Kunden unverzüglich erstatten.
4. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbarer Hindernisse oder sonstige von der Firma UVitt GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. UVitt GmbH wird den Kunden über einen solchen Fall umgehend unterrichten.
5. Dauern die behindernden Umstände im Sinne des § 5 Ziffer 4 vier Wochen nach Vertragsschluß immer noch an, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten.
6. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den in § 5 Ziffer 5 genannten Gründen ist der Kunde berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosen Ablauf hinsichtlich der entsprechenden Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum der Firma UVitt GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung ihr gegen den Kunden zustehender Ansprüche.
2. Während dieser Zeit dürfen die Gegenstände weder weiter veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt, noch innerhalb der Gewährleistungspflicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden.
3. Der Kunde darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Waren oder aus diesen hergestellte Sachen ohne Zustimmung UVitt GmbH`s weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Abschlüsse von Finanzierungsverträgen (z.B. Leasing), die die Übereignung der Vorbehaltsrechte der Firma UVitt GmbH einschließen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma UVitt GmbH, sofern nicht der Vertrag das Finanzierungsinstitut verpflichtet, den der Firma UVitt GmbH zustehenden Kaufpreisanteil unmittelbar an diese zu zahlen.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist UVitt GmbH in den Grenzen der §§ 503 Abs. 2, 498 Abs. 1 BGB zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt.

§ 7 Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden

1. Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen.
2. Im Falle offensichtlicher Mängel müssen diese innerhalb von zehn Tagen nach Entdeckung schriftlich oder durch E-Mail bei der Firma UVitt GmbH gemeldet werden. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung gemäß § 8 für diese Mängel.
3. Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde dies sofort beim Spediteur/Frachtdienst zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Zudem ist unverzüglich mit UVitt GmbH unter Anzeige der Schäden Kontakt aufzunehmen.
4. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdecken der Firma UVitt GmbH zu melden.

§ 8 Gewährleistung

1. UVitt GmbH haftet für Sachmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Auch im übrigen haftet UVitt GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das Produkthaftungsgesetz fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
3. Soweit die Haftung der Firma UVitt GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Firma UVitt GmbH.
4. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind:
- Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden;
- Schäden durch höhere Gewalt z.B. Blitzschlag.

§9 Datenspeicherung

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes wird darauf aufmerksam gemacht, daß die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz erarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Sollte der Kunde Änderungen, Sperrungen oder Löschungen seiner Daten wünschen, hat er sich zu wenden an:
UVitt GmbH, Hohenbuchauring 2, 65388 Schlangenbad.

§ 10 Aufrechnung

Eine Aufrechnung mit Ansprüchen der Firma UVitt GmbH ist seitens des Kunden nur zulässig, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von UVitt GmbH anerkannt worden sind.

§ 11 Sonstiges

1. Die Rechte des Kunden aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
2. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
3. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.